Richtlinien

Kinder im Alter ab 2.5 Jahren treffen sich zum freien Spielen und Werken auf dem Bauernhof Kromen in Tuggen. In einer konstanten Gruppe von ca. 14 Kindern können die Kinder im sicheren, überschaubaren Rahmen der Spielgruppe, die langsame Ablösung von seinen engsten Bezugspersonen üben. Die verschiedenen Aktivitäten finden hauptsächlich auf dem Hof und im grosszügigen, offenen Kuhstall statt. In kalten Monaten oder bei Sturm, steht uns ein Spielgruppenraum zur Verfügung. Im Interesse des Kindes und der Gruppe ist ein regelmässiger Besuch sinnvoll.

Spielgruppenzeiten

Die Spielgruppe findet am Montag-, Dienstag-, Mittwoch- und Donnerstagmorgen, sowie am Montagnachmittag statt. Am Morgen sind die Spielgruppenzeiten von 8.15 Uhr bis 11.15 Uhr und am Nachmittag von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr.

Ab Januar 2025 wird eine zusätzliche Spielgruppe am Freitagmorgen angeboten. Das Spielgruppenjahr 2024/2025 ist ausgebucht.

Leiterinnen

Die Kinder werden auf einfühlsame Weise von zwei ausgebildeten Spielgruppenleiterinnen begleitet.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt online unter www.bauernhof-kromen.ch/anmeldung. Diese Anmeldung ist verbindlich und gilt für ein ganzes Spielgruppenjahr. Die Anmeldung läuft automatisch am Ende des Spielgruppenjahres aus.

Die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt und die Gruppeneinteilung wird von der Bauernhof-Spielgruppe gemacht. Die Eltern erhalten eine Anmeldebestätigung. Erst nach Erhalt dieser Bestätigung und nach der ersten Einzahlung bis spätestens am 31. Juli, gilt der Platz als reserviert (die Rechnung erhalten die Eltern jeweils im Frühling). Andernfalls verfällt die Platzreservation und ein Kind aus der Warteliste wird berücksichtigt.

Ein Eintritt während des Jahres ist möglich, wenn Platz vorhanden ist und die übrigen Gegebenheiten wie z.B. die Gruppendynamik es ermöglichen.
Abmeldungen nach Bestätigungseingang werden mit einem Unkostenbeitrag in Höhe von CHF 200.00 verrechnet.

Kosten

Pro durchgeführten Morgen bzw. Nachmittag à drei Stunden werden CHF 30.00 berechnet. Der Betrag wird im Voraus bezahlt auf Ende Juli bzw. Ende Januar – erstmals Ende Juli. Dieser Betrag ist unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu bezahlen. Es wird der freigehaltene Platz bezahlt.

Rechnungen müssen fristgerecht bezahlt werden, ansonsten wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 in Rechnung gestellt.

Bei gleichzeitiger Teilnahme von Geschwistern oder zweimaligem Besuch erhalten die Eltern 5 % Ermässigung auf den Jahresbeitrag.

Kündigung

Eine Kündigung während des Spielgruppenjahres ist schriftlich möglich. Der Beitrag kann aber nur rückerstattet oder erlassen werden, wenn der Spielgruppenplatz nahtlos mit einem anderen Kind besetzt werden kann.

Die Bauernhof-Spielgruppe verrechnet, bei einer Kündigung während des Spielgruppenjahres, einen Unkostenbeitrag von CHF 200.00.

Bei aussergewöhnlicher Schliessung der Bauernhof-Spielgruppe durch eine Pandemie oder ähnliches, gibt es keinen Anspruch auf Rückerstattung bzw. Entschädigung des Betrages.

Versicherung

Die Unfall- und Haftpflichtversicherung des Kindes für den Aufenthalt in der Spielgruppe sowie auf dem Hin- und Rückweg ist Sache der Eltern. Das Kind ist durch die Bauernhof-Spielgruppe nicht versichert. Die Bauernhof-Spielgruppe lehnt jede Haftung ab. Die Spielgruppenleiterinnen sind berufshaftpflichtversichert.

Wichtige Informationen

Es wird gebeten die Spielgruppenleiterin über Wichtiges zu informieren, wie z.B. Krankheiten, Allergien, benötigte Medikamente, wer das Kind abholen darf (Telefonnummer) und private Änderungen. Diese Informationen werden vertraulich behandelt.

Mitbringen

Jedes Kind bringt jeweils seinen Znüni und sein Getränk selber mit. Die Kinder müssen entsprechend den Wettergegebenheiten gekleidet werden. Die Kleider dürfen schmutzig oder farbig werden.

Ferien und Feiertage

Ferien und freie Tage richten sich nach den Schulferien der Gemeinde Tuggen SZ.

Krankheit und Ausfall

Die Eltern werden gebeten ihr Kind abzumelden, falls dieses die Spielgruppe wegen Krankheit oder Ferien nicht besuchen kann. Die Kosten für gefehlte Stunden werden nicht zurückerstattet.

Bei Krankheit einer Spielgruppenleiterin werden die Spielgruppenstunden, wenn möglich, durch eine andere Spielgruppenleiterin oder durch ein Elternteil begleitet.

Tuggen, November 2023